Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten in den Servicekonten und Onlineanträgen ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i. V. m. §1 OZG, §§2 f. EGovG.
Darüber hinaus bilden die Fachgesetze und Satzungen die weiteren erforderlichen Rechtsgrundlagen.
Grundsatz: Eine Einwilligung in die Datenverarbeitung zur Online-Antragstellung ist nicht erforderlich!
Ausnahme
Sie verarbeiten ausnahmsweise Daten auf eine Art und Weise, für die es keine Rechtsgrundlage gibt? Dann muss es eine Einwilligung in die Datenverarbeitung geben. Sagen Sie den Nutzenden genau was sie vor haben!
Bitte fragen Sie in solchen Fällen unbedingt nach, ob diese Verarbeitung wirklich erforderlich ist.
Sie können die Einwilligung über ein eigenes Formular abfragen oder über den Vorab-Check.
Sofern es keinen Zweck zur Rechtsgrundlage gibt, gehen Sie wie folgt vor:
Sofern bestimmte Daten nicht von der Rechtsgrundlage erfasst werden, gehen Sie wie folgt vor:
Achtung
Die Einwilligung ist eine Ausnahme! Fragen Sie diese nicht ab, wenn es nicht zwingend nötig ist!
Hinweis
Die Einwilligung muss in der Zusammenfassung angezeigt werden.
Verpflichtende Zustimmungen
Wenn es verpflichtend ist, dass Nutzende zum Beispiel rechtlichen Hinweisen zustimmen, muss diese Zustimmung am Anfang des Formulars abgefragt werden.
Eine verpflichtende Zustimmung am Ende zwingt Nutzende de facto, zuzustimmen oder ihre Arbeit zu verwerfen. Das löst Ärger aus.